Bei Schneefall und Eis besteht eine gesetzliche Räum- und Streupflicht für Haus- und Grundstücksbesitzer.
Der Gesetzgeber hat klar geregelt wie der Winterdienst für Immobilienbesitzer geleistet werden muss. Freie Wege und ein möglichst gefahrloser Zugang zum und am Objekt muss auch bei Schnee und Eis gewährleistet sein. Insbesondere bei Gebäuden mit öffentlichen Wegen ist hier höchste Zuverlässigkeit gefordert. Gerade in den Wintermonaten ist es daher wichtig, dass bereits am Morgen – vor dem Verkehr – alle Zuwegungen am und um das Objekt geräumt und gestreut sind.
Unser Winterdienst setzt ein, wenn die ersten Anzeichen von Eis und Schnee auftreten. Bereits in der zweiten Nachthälfte – ab ca. 04:00 Uhr morgens – werden daher alle Voraussetzungen geschaffen, dass die Bewohner eines Objektes auf dem Gelände freie Wege vorfinden.
Bei starkem Schneefall wird der Winterdienst rund um die Uhr gewährleistet, damit mögliche Gefahren (Ausrutschen, Stürzen, Fahrzeugbehinderungen, etc.) so zeitnah wie nur irgend möglich beseitigt sind.
Unser Streusalzlager hält dazu stets eine ausreichende Menge an Streumittel bereit und der Einsatz unserer modernen Streugeräte und Streufahrzeuge sorgen dafür, dass nur so viel Salz wie nötig, aber so wenig wie möglich eingesetzt wird. Dies ist uns im Sinne des Umweltschutzes wichtig.